Berufsbildung


14.12.25 - Bildungsbericht konsequent ausfüllen



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 schreibt vor, dass Berufsbilder/Berufsbildnerinnen den Lernerfolg der Lernenden periodisch überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung (BiVo) der Berufe wird festgehalten, dass der Bildungsstand der lernenden Person festgehalten und mindestens einmal pro Semester besprochen werden muss. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Das Ausfüllen eines Bildungsberichtes ist somit obligatorisch.  

Um die Lernenden unserer Branche einheitlich zu beurteilen, hat Agrotec Suisse eine Vorlage ausgearbeitet. Die Vorlage umfasst alle wichtigen Punkte und dient als Leitfaden für Beurteilungsgespräche. Mit Hilfe des Bildungsberichts können die vereinbarten Ziele überprüft und mögliche Abweichungen frühzeitig erkannt werden.  

Die Vorlage des Bildungsberichts kann auf unserer Homepage unter der Rubrik «Bildung» heruntergeladen werden.  

Zum Bildungsbericht

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