Sicher unterwegs
Ob Gasflaschen, Stahlträger oder Ersatzteile für den Traktor: Landtechnik- und Metallbaubetriebe transportieren häufig und zum Teil schweres Material. Oft genug macht das jemand «nebenbei», also ohne spezielle Ausbildung als Chauffeur. Genau deshalb ist es wichtig, dass Fahrzeuge richtig eingesetzt und die Ladungen korrekt gesichert werden – sonst kann es schnell gefährlich und teuer werden.
Transport darf kein Nebenschauplatz sein
Unfälle passieren nicht nur auf der Baustelle, sondern auch auf dem Weg dorthin. Ein schlecht gesicherter Motor, eine verrutschte Palette oder eine umgekippte Gasflasche genügen, um Menschen zu verletzen oder grossen Schaden zu verursachen. Dabei gilt: Die Verantwortung trägt der Betrieb – und am Ende auch der Fahrer. Mit ein paar einfachen Grundregeln lässt sich das Risiko stark senken.
Das richtige Fahrzeug
Nicht jedes Fahrzeug passt zu jeder Ladung. Ein Lieferwagen ist kein Tieflader, und ein Gabelstapler ist kein Transportfahrzeug. Das Transportfahrzeug muss für Gewicht und Abmessungen der Ladung geeignet sein. Nutzlast, Achslasten, Fahrzeugbreite sowie vorderer und hinterer Überhang dürfen nicht überschritten werden. Gerade bei langen oder schweren Teilen lohnt sich ein zweiter Blick.
Auch die Ladefläche selbst muss in Ordnung sein. Die Kontrolle und wenn nötig Instandstellung von Seitenwänden, Bordwänden und Zurrpunkten gehört zur Wartung dazu. Wenn etwas rostig, verbogen oder lose ist, eignet es sich nicht mehr zum Sichern.
Vor jeder Fahrt kontrolliert der Fahrer das Fahrzeug: Pneus, Beleuchtung, Scheiben, Schnee oder Eis auf der Ladefläche? Das dauert zwei Minuten – kann aber einen Unfall verhindern.
Ladung sichern – nicht hoffen
Alles, was auf der Ladefläche liegt, muss so gesichert sein, dass es während der Fahrt dort bleibt, auch bei einer Vollbremsung. Am besten liegt die Ladung möglichst dicht an der Stirnwand oder an den Seitenwänden. Wenn dies aufgrund der Achslasten oder der Form des Materials nicht möglich ist, kann mit einer Palette ein geeigneter Formschluss zur Stirnwand hergestellt werden.
Wichtig: Spanngurte, Netze und andere Hilfsmittel müssen mindestens einmal pro Jahr von einer Fachperson geprüft werden, und diese Prüfung muss dokumentiert werden. Defekte, ausgefranste oder eingerissene Gurte gehören in den Abfall und nicht auf die Ladefläche. Scharfkantige Teile wie zum Beispiel Bleche, Profile oder Maschinenteile brauchen einen geeigneten Kantenschutz. Sonst werden die Spanngurte rasch beschädigt.
Antirutschmatten helfen, dass die Ladung weniger rutscht, reichen aber nicht für eine vollständige Ladungssicherung aus. Kleinteile lassen sich gut mit Netzen sichern. Auch diese müssen geprüft werden und richtig gespannt sein. Alles, was nicht fest ist, kann sich während der Fahrt bewegen. Späne, Erde oder Flüssigkeiten müssen so transportiert werden, dass nichts herausfallen oder auslaufen kann. Lose Reste müssen vor der Fahrt von der Ladefläche entfernt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch im Kastenwagen muss die Ladung gesichert werden. Nur weil die Türen zu sind, bleibt bei einer Vollbremsung noch lange nicht alles an seinem Platz.
Transport von gefährlichen Gütern
Viele Betriebe transportieren regelmässig gefährliche Güter: Schutzgase zum Schweissen, Kraftstoffe für die Entpannung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus oder Chemikalien für die Baustelle. Dafür gelten in der Schweiz die Vorschriften des ADR, mit einer wichtigen Erleichterung für Handwerksbetriebe.
Jedes Gefahrgut gehört zu einer Beförderungskategorie. Aus Menge und Kategorie werden die Punkte berechnet, zum Beispiel:
- 10 Liter Benzin × Faktor 3 = 30 Punkte
- 20 Liter Diesel × Faktor 1 = 20 Punkte
- 8 kg Acetylen × Faktor 3 = 24 Punkte
Solange der Transport ausschliesslich der eigenen Arbeit dient und die Summe von 1000 Punkte nicht überschritten wird, gelten vereinfachte Vorschriften. Das bedeutet unter anderem:
- keine orangefarbenen Warntafeln am Fahrzeug
- keine schriftlichen Unfallmerkblätter und Transportpapiere
- kein ADR-Ausweis für den Fahrer
- keine spezielle Fahrzeugzulassung und -ausrüstung
Wichtig bleibt jedoch: Pro Verpackungseinheit sind maximal 450 Liter erlaubt (Achtung bei IBC-Containern), und in jedem Fall muss sichergestellt sein, dass unter normalen Transportbedingungen nichts auslaufen kann.
Diese Erleichterung gilt nicht für interne Entsorgungs- oder Umverteilfahrten von Gefahrgut innerhalb des Betriebs.
Schulung beugt Fehlern vor
Berufschauffeure müssen regelmässig CZV-Kurse absolvieren. Für andere Mitarbeitende besteht zwar keine gesetzliche Pflicht – dennoch ist eine Schulung dringend zu empfehlen. Wer weiss, wie man Ladung sichert oder Gefahrgut korrekt transportiert, arbeitet sicherer und effizienter.
Die Schulung kann intern durch eine instruierte Fachperson oder extern durch spezialisierte Anbieter erfolgen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Schulung dokumentiert wird. ■
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