Bremssysteme


15.08.25 - Die EU hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1117 die Beibehaltung der «intelligenten» Zweikreis-Hydraulikbremsanlage für landwirtschaftliche Zugmaschinen bestätigt.



Die sogenannte «intelligente»« Zweikreis-Hydraulikbremsanlage ist eine Technologie, die in landwirtschaftlichen Zugmaschinen verbaut ist und sowohl Anhänger mit Einleitungs- als auch mit Zweileitungshydrauliksystemen bremsen kann. Diese Vorrichtung passt den Betriebsdruck automatisch an das am Anhänger erkannte System an. Die auf europäischer Ebene mit Spannung erwartete Delegierte Verordnung (EU) 2025/1117 wurde am 12. Juni 2025 veröffentlicht.  Sie ändert insbesondere die Delegierte Verordnung (EU) 2015/68 über Bremsanlagen und bestätigt die Beibehaltung des Zweileitungs-Hydrauliksystems mit automatischer Erkennung in der gesamten Europäischen Union. 
Diese Entwicklung ist ein bedeutender Fortschritt, insbesondere für die Schweiz, die bisher als einziges Land diesen Weg eingeschlagen hatte. Damit wird es deutlich einfacher, Zweikreisbremssysteme mit automatischer Erkennung für den Binnenmarkt weiterhin zu bestellen und zuzulassen. 

Was sich ändert:
Zur Erinnerung - seit dem 1. Januar 2025 dürfen landwirtschaftliche Zugmaschinen nicht mehr mit einem einleitigen hydraulischen Bremssystem zugelassen werden. In der Schweiz ist es jedoch möglich, Fahrzeuge auszurüsten mit: 

  • einer pneumatischen Bremsanlage,
  • die bei Bedarf durch ein hydraulisches H1L-System ergänzt werden kann,
  • oder mit einem H2L-System mit automatischer Erkennung. 

Mit der neuen EU-Verordnung werden diese Möglichkeiten nun EU-weit harmonisiert, was die Produktion, den Import und die Zulassung von Fahrzeugen in allen Mitgliedstaaten erleichtert.

Was bleibt zu beachten:
Diese Anforderungen gelten ausschliesslich für Zugmaschinen. Bislang erlaubt das ASTRA (Bundesamt für Strassen) noch vorübergehend den Einsatz von Anhängern mit H2L-System an Zugmaschinen, die nur über ein H1L-System verfügen. Diese Ausnahmeregelung läuft am 31. Dezember 2025 aus.

Zusammenfassung: 
Traktoren dürfen nicht mehr nur mit einer hydraulischen Einleitungsbremse ausgestattet sein. 
Die Zweileitungsbremsanlage mit automatischer Erkennung ist nun europaweit zugelassen. 
Das Ziehen eines alten Anhängers mit einer neuen Zugmaschine bleibt weiterhin möglich, umgekehrt ist es jedoch nicht mehr zulässig.

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