Öffnung von Landtechnik-Geschäften teilweise erlaubt


28.01.21 - Landtechnik-Fachgeschäfte dürfen trotz besonderer Lage teilweise geöffnet sein.



Gemäss Covid-19-Verordnung dürfen Bau- und Gartenfachläden sowie Eisenwarengeschäfte für Bau- und Gartenartikel wie Werkzeuge, Baustoffe, Saatgut und Erde trotz besonderer Lage geöffnet bleiben, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage von AM Suisse mitteilt. Ebenso zulässig ist die Ladenöffnung für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten.

Landtechnik-Geschäfte dürfen offen bleiben 
Nach mehrmaligem Nachfragen des AM Suisse beim BAG können somit auch Fachgeschäfte der Landtechnikbranche für den Verkauf solcher Produkte öffnen. Schneeräumungsgeräte, aber auch Gartengeräte wie Rasenroboter und Heckenschneidemaschinen können unter Werkzeuge subsumiert und somit weiterhin verkauft werden. Die Versorgung der Bauern mit den nötigen Maschinen, inklusive Traktoren, soll nicht eingeschränkt werden, weshalb auch Traktoren weiterhin verkauft werden dürfen. Der Ersatzteileverkauf ist ebenfalls zulässig. Andere Sortimentsbestandteile als oben erwähnt müssen hingegen abgesperrt oder abgedeckt werden.

Informationen: Merkblatt «Das Wichtigste in Kürze»

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