Abgaswartungskleber


23.10.23 - Sammelbestellung für Abgaswartungskleber 2026-2029



In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS) steht im Artikel 35/5 geschrieben, dass nach jeder durchgeführten Abgaswartung die verantwortliche Person des ausführenden Betriebes, dem Halter oder der Halterin einen Kleber mit der Fälligkeit der nächsten Abgaswartung abzugeben hat. Gemäss der Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen, soll der Kleber an der Heckscheibe oder an einer linken Seitenscheibe des gewarteten Fahrzeuges, bei Fahrzeugen ohne Heck- und Seitenscheiben im Bereich des Armaturenbrettes, angebracht werden.

Bezug von Abgaswartungsklebern
Sie können die Abgaswartungskleber bis 30.11.2023 direkt beim AM Suisse bestellen. Die Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt spätestens im Januar 2024. 

Bezug von Abgaswartungsklebern

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